Mit Wirkung zum 01.01.2024 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 11 Wohneinheiten in Eimsbüttel.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2024 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 15 Wohneinheiten in Hohenfelde.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2024 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 15 Wohneinheiten in Barmbek-Süd
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2023 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 9 Wohneinheiten in Rotherbaum.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2024 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 18 Wohneinheiten in Winterhude.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 31.12.2023 beendet die Einzelfirma die WEG-Verwaltung mit 4 Wohneinheiten in Bramfeld. Die Zusammenarbeit endet unsererseits nach 7 Jahren.
Mit Wirkung zum 31.12.20122 beendet die Einzelfirma die WEG-Verwaltung mit 4 Wohneinheiten in Uhlenhorst. Die Zusammenarbeit endet unsererseits nach 7 Jahren.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere Zinshaus-Verwaltung mit 16 Wohneinheiten und 4 Gewerbeeinheiten in Uhlenhorst.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2023 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 5 Wohneinheiten in Alsterdorf.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2022 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 11 Wohneinheiten in Blankenese.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2022 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 7 Wohneinheiten in St. Georg.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2022 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere Zinshaus-Verwaltung mit 15 Wohneinheiten in Hoheluft-Ost.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2022 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 6 Wohneinheiten in Winterhude.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der Eigentümerversammlung am 20.10.2021.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.07.2021 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 14 Wohneinheiten in Winterhude.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der Eigentümerversammlung am 02.07.2021.
Ferner wird für die Grundstücksgesellschaft hier auch die Sondereigentumsverwaltung durchgeführt.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2021 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 10 Wohneinheiten in Barmbek-Süd.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der Eigentümerversammlung am 12.08.2020.
Ferner wird für die Grundstücksgesellschaft hier auch die Sondereigentumsverwaltung durchgeführt.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2021 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 8 Wohneinheiten in Alt-Rahlstedt.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung am 06.08.2020.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2020 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 4 Wohneinheiten in Harvestehude.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der ordentlichen Eigentümerversammlung am 24.10.2019.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2020 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 3 Wohneinheiten in Uhlenhorst.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der ordentlichen Eigentümerversammlung am 20.09.2019 und der Verwaltervertrag wurde geschlossen.
Mit Wirkung zum 01.01.2020 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte zwei weitere Zinshaus-Verwaltungen mit insgesamt 12 Wohneinheiten in Uhlenhorst und Harvestehude.
Mit Wirkung zum 01.07.2019 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere Zinshaus-Verwaltung mit 11 Wohneinheiten in Barmbek-Süd.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2019 übernahm die Einzelfirma Andreas W. Baumgarte eine weitere WEG-Verwaltung mit 10 Wohneinheiten in Uhlenhorst.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung am 26.10.2018 und der Verwaltervertrag wurde geschlossen.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Seit dem 01.01.2018 sind wir Mitglied in dem Verein Hamburger Hausmakler von 1897 e.V.
Wir freuen uns sehr über die Aufnahme.
Zum 01.01.2017 übernahmen wir zwei neue WEG-Verwaltungen in Uhlenhorst und in Bramfeld.
Sie streben ebenfalls den Wechsel Ihrer Verwaltung an, dann freuen wir uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.
Zum 01.01.2017 erfolgte die Umfirmierung in die Baumgarte + Fiebig GbR und seit dem 12.01.2017 sind wir nun in unseren neuen Geschäftsräumen. Sie finden uns ab sofort in unserem Ladengeschäft "Hofweg 12, 22085 Hamburg". Unsere Kontaktdaten haben sich nicht verändert. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Mit Wirkung zum 31.12.2016 beendeten wir die WEG-Verwaltung mit 6 Wohneinheiten in Bramfeld. Die Zusammenarbeit endete unsererseits nach 2 Jahren.
Mit Wirkung zum 01.09.2016 übernahmen wir die Sondereigentumsverwaltung für vier Eigentumswohnungen. Die Verträge wurden soeben unterzeichnet.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Mit Wirkung zum 01.01.2016 übernahmen wir eine weitere Zinshaus-Verwaltung mit 13 Wohneinheiten in Fuhlsbüttel.
Die Verträge wurden am 11.11.2015 unterzeichnet.
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie uns an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Am 27. April wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015, S. 610) das Mietrechtsnovellierungsgesetz verkündet. Damit treten
das „Bestellerprinzip” und die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 in Kraft.
Es gibt mindestens 10 Gründe trotzdem für die Vermietung Ihrer Immobilie einen Makler zu beauftragen.
Hier ein kleiner Auszug:
Sprechen Sie mich an!
Mit Wirkung zum 01.01.2015 übernahm ich eine weitere WEG-Verwaltung mit 6 Wohneinheiten in Bramfeld.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung am 30.10.2014
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie mich an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Jeder dritte Mieter in Deutschland hätte genug Geld, um Wohneigentum zu finanzieren. Das ergab eine gemeinsame Studie des Beratungsunternehmens Prognos und des Allenbach-Instituts im Auftrag der Sparda-Banken. Laut der Erhebung unter 1.851 Bundesbürgern bringen Käufer von Wohnimmobilien dafür durchschnittlich fünf Jahresnettoeinkommen eines Haushalts auf.
Lässt man Sylt außen vor, bezahlt man für eine Eigentumswohnung in Schleswig Holstein (drei Zimmer, 80 m2, bezugsfrei, mittlerer Wohnwert, Bestand) rund 1.120 Euro pro Quadratmeter. Das geht aus dem IVD Nord-Immobilienpreisspiegel 2013 hervor.
Quelle: ivd Nord; Veröffentlichung bei facebook
Mit Wirkung zum 01.01.2014 übernahm ich eine weitere WEG-Verwaltung mit 50 Wohneinheiten.
Die Eigentümergemeinschaft beschloss den Verwalterwechsel auf der Eigentümerversammlung am 18.12.2013
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie mich an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
Laut Vermögensbarometer 2013 favorisiert die Hälfte der Bundesbürger das Eigenheim als wichtiges Element bei Vermögensplanung und -aufbau.
Das Interesse beschränkt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände, sondern erstreckt sich auch auf Renditeobjekte.
Auf den letzten drei Rängen liegen Festverzinsliche Wertpapiere mit 8%, Immobilienfonds mit 3% und die Rürup-Rente mit 1%.
Wann entscheiden Sie sich für den Kauf einer Immobilie?
(Quelle: Vermögensbarometer 2013)
Schleswig-Holstein wird Spitzenreiter bei der Grunderwerbsteuer in der Bundesrepublik und verteuert damit erneut den Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Höhe der Grunderwerbssteuer soll zum 1. Januar 2014 von 5,00 auf 6,50 Prozent steigen, beschloss die Schleswig-Holsteinische Landesregierung.
Seit dem 01.09.2013 verwalte ich neben zwei Wohnungseigentümergemeinschaften ein Zinshaus mit sechs Wohneinheiten in Hamburg-Hohenfelde.
Die Verträge wurden am 04.07.2013 unterzeichnet.
Energetische Modernisierungen sollen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung (§ 536 BGB) führen.
Rein klimaschützende Maßnahmen oder Maßnahmen wie die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden, sie berechtigen jedoch nicht zur Mieterhöhung.
Das geltende Recht, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich max. 11% auf die Miete umgelegt werden können, wird nicht verändert (§ 559 BGB)
Wirkungsvolles Vorgehen gegen Mietnomaden
Räumungsprozesse sind von den Gerichten künftig schneller als andere Zivilprozesse zu bearbeiten.
Die in der Praxis entwickelte "Berliner Räumung" erleichtert die Vollstreckung von Räumungsurteilen.
Unterbindung des Münchener Modells
Der bewährte Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietshäusern darf nciht durch das sogenannte "Münchener Modell" umgangen werden. § 577a BGB sieht derzeit einen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen für drei Jahre vor, wenn Mietshäuser in Wohnungseigentum umgewandelt und die Wohnungen sodann veräußert werden. Die Landesregierungen können diese Frist für gefährdete Gebiete (Ballungsräume) bis auf zehn Jahre verlängern. (Auszüge aus dem ivd-newsletter 02.2013)
Zum 01.01.2013 wurden zwei WEG-Verwaltungen in Uhlenhorst und Osdorf übernommen
Sie streben ebenfalls einen Verwalterwechsel an? Sprechen Sie mich an und wir führen ein erstes, unverbindliches Gespräch!
DIW Berlin untersucht Entwicklung in 25 deutschen Städten
Berlin, Hamburg und München haben die höchsten Wachstumsraten, Ruhrgebiet am unteren Ende
Die Wohnungspreise und -mieten werden in den meisten deutschen Großstädten auch im Jahr 2013 weiter nach oben gehen, allerdings mit teils schwächeren Wachstumsraten.
Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main liegen bei den Preis- und Mietsteigerungen weiterhin an der Spitze. Dort ziehen seit Ende 2010 die Preise sogar deutlich stärker an als die
Mieten.
Wer jetzt noch keinen Energieausweis für sein Haus hat, sich aber mit dem Gedanken trägt, sein Haus oder einen Teil davon zu vermieten oder zu verkaufen, der sollte sich bald einen Energieausweis ausstellen lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn wenn Interessenten nach diesem Papier fragen, muss der Verkäufer oder Vermieter es ihnen unverzüglich vorlegen. Andernfalls kann Bußgeld bis zu 15.000 Euro fällig werden. (Immobilien-Newsticker 07.11.2012)
Seit dem 01.10.2012 für Sie Mitglied im Immobilienverband Deutschland
Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen